Wir weisen Sie darauf hin, dass in allen zuwendungsbezogenen Publikationen (z.B. Programmhefte, Broschüren, Websites, Briefköpfe) sowie bei Plakatwänden, auf Messeständen, Transparenten und ähnlichem das folgende Logo aufzunehmen ist.
Hinweis: Wird durch den Zuwendungsempfänger das Corporate Design der Bundesregierung/BMWE bereits verwendet, gilt folgendes: Bei Drucksachen ist das Logo zusätzlich im Impressum (unmittelbar neben dem Zuwendungsempfänger) aufzunehmen.