Aktuell ist kein Call geöffnet. Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 erfolgen. Wenn Sie stets informiert bleiben möchten, abonnieren Sie gern unseren Newsletter.
Die Bedingungen der ersten Ausschreibung des siebten Luftfahrtforschungsprogramms (LuFo Klima VII-1) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) sind in den Bekanntmachungen
beschrieben. Darin wird ausführlich erklärt, welche Themen gefördert werden, wie die Förderung erfolgt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Im Zuge der Programmaufrufe werden jeweils zwei Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Die Bekanntmachung „Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms Klima – Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1)“ richtet sich inhaltlich an Projekte, die aus dem Kapitel 0901 Titel 683 31 des Bundeshaushaltsplans gefördert werden können. (BAnz AT 19.04.2024 B1)
Projekte, die der Zweckbestimmung des Kapitels 6092 Titel 683 05 zuzuordnen sind, werden in der Förderbekanntmachung „Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms VII – Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1 KTF) – Klimaneutrales Fliegen “ adressiert. (BAnz AT 19.04.2024 B2)
Nachfolgend fassen wir Ihnen wesentliche Information der Bekanntmachungen zusammen. Es ist als Hilfestellung für Interessenten gedacht. Verbindlich ist allein die Bekanntmachungen vom 19.04.2024 im Bundanzeiger (BAnz AT 19.04.2024 B1 und BAnz AT 19.04.2024 B2) www.bundesanzeiger.de.
Wir beraten Sie gerne bei der Beantragung dieser Fördermittel und zeigen Ihnen anbei die notwendigen Prozessschritte und -unterlagen.
Die Projekte sind sowohl einer Programmlinie als auch einer Fachdisziplin zuzuordnen.
Für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms Klima – Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1) ist die Einordnung folgende Fachdisziplinen und Programmlinien möglich:
Für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms VII – Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1 KTF) – Klimaneutrales Fliegen ist die Einordnung folgende Fachdisziplinen und Programmlinien möglich:
Bitte beachten Sie, dass im internationalen Zwischencall jedoch keine Skizzen in der Programmlinie „Disruptive Technologien“ zugelassen sind. Nähere Informationen finden Sie in der Hinweis Internationaler Zwischencall.
Weitere Informationen zu dem Vorraussetzungen für eine Teilnahme am Luftfahrtforschungsprogramm entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen.
Bitte beachten Sie die Sonderbestimmungen über Teilnahmevoraussetzung für den Zwischenaufruf Internationale Kooperationsprojekte. Nähere Informationen finden Sie in dem Hinweis Internationaler Zwischencall.
Die Projektförderung nach dieser Förderbekanntmachungen erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Laut den „Weiteren Nebenbestimmungen und Hinweisen zum Zuwendungsbescheid“ sind alle Zuwendungsempfänger nach Erhalt Ihres Zuwendungsbescheides zur Veröffentlichung der Projektinformationen verpflichtet.
Weitergehende Informationen finden Sie auf folgender Seite: Hinweise zur Veröffentlichung von Vorhaben auf Projektwebsites.
Zentrales Ziel des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms, LuFo Klima VII, ist die signifikante Reduzierung von Klimawirkungen der Luftfahrt durch luftfahrtinduzierte Treibhausgase und Nicht-CO2-Effekte. Daher erfolgt derzeit ein inhaltlich stark limitierter Zwischenaufruf für die Vorhabenförderung aus dem KTF zur Nutzung der fliegenden Versuchsplattform D328UpLift.
Eine Skizzeneinreichung für den UpLift-Zwischencall 2025 war bis zum 12.11.2025 um 12:00 Uhr möglich.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Das Verfahren beginnt mit der Skizzeneinreichung in der Skizzenphase und endet in der Regel mit einer Bewilligung oder Ablehnung der förmlichen Anträge durch das BMWE. Projektskizzen und Förderanträge können verfahrensbeendend jederzeit zurückgezogen werden.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zum
12. November 2025 um 12:00 Uhr Projektskizzen elektronisch über per E-Mail an lufo-zwischenaufruf@dlr.de einzureichen. Nach dieser Frist eingehende Projektskizzen können für den UpLift-Zwischencall 2025 nicht berücksichtigt werden (Ausschlussfrist). Bei Verbundvorhaben sind die Projektskizzen aller Partner durch den Verbundführer elektronisch einzureichen.
Diese Projektskizzen werden anschließend anhand von definierten Kriterien begutachtet und bewertet. Auf Basis dieser Bewertung werden förderwürdige Projekte in der ersten Stufe ausgewählt und die betreffenden Skizzeneinreicher werden zur schriftlichen und förmlichen Antragstellung (Einreichung eines Projektantrages) aufgefordert. Aus der positiven Bewertung einer Projektskizze kann jedoch noch kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Das BMWE ermöglicht mit UpLift die Flugerprobung der aussichtsreichsten Technologiekandidaten unter Realbedingungen, beispielsweise den Einsatz von Wasserstoff als möglichen nachhaltigen Flugzeugtreibstoff der Zukunft. Mit dem Projekt UpLift steht allen Interessierten ein Forschungsflugzeug und Bodentestanlagen für Forschungsprojekte zu Wasserstofftechnologien zur Verfügung. Ziel dieser technologieoffenen Forschungslandschaft ist eine Beschleunigung der Technologieentwicklung.
Ausführliche Informationen zu den Testeinrichtungen in Deutschland und den Teilnahmemöglichkeiten finden sie auf der offiziellen Website des UpLift-Projektes.
Die Antragsunterlagen für aktuelle unter bereits beendete LuFo-Ausschreibungen finden sie hier.
Der nächste LuFo Info Day findet voraussichtlich im Frühjahr 2026 statt. Wenn Sie informiert werden möchten, wann der nächste LuFo Info Day stattfindet, abonnieren Sie gern unseren Newsletter.
Auf unserer Website www.lufo-info-day.de werden wir Ihnen alle wesentlichen Informationen zu unserer kommenden Informationsveranstaltung zusammengestellen.
Dort werden Sie neben Informationen aus den Präsentationen auch die Fragen und Antworten aus den Diskussionen in der Veranstaltung finden.
Für allgemeine Fragen zum Luftfahrtforschungsprogramm können Sie sich gerne an Kontakt-PT-LF@dlr.de wenden. Unsere Experten werden Sie dann entsprechend dem Themengebiet Ihrer Anfrage zurückrufen.
Weiterhin können Sie gerne mit folgenden Ansprechpersonen direkt in Kontakt treten:
Abteilungsleiter Umweltfreundliche Antriebstechnologien im Luftfahrtforschungsprogramm
Projektträger Luftfahrtforschung
Tel: +49 228 447-173
Stellvertrender Leiter PT-LF und Abteilungsleiter Förderadministration und Zentrale Aufgaben
Projektträger Luftfahrtforschung
Tel: +49 228 447-671
Abteilungsleiter Umweltfreundliche Antriebstechnologien im Luftfahrtforschungsprogramm
Projektträger Luftfahrtforschung
Tel: +49 228 447-173
Abteilungsleiter Digitalisierte und effiziente Fertigungstechnologien im Luftfahrtforschungsprogramm
Projektträger Luftfahrtforschung
Tel: +49 228 447-250
Abteilungsleiter Gesamtsystemtechnologien im Luftfahrtforschungsprogramm
Projektträger Luftfahrtforschung
Tel: +49 228 447-664
Manager internationale Zusammenarbeit
Projektträger Luftfahrtforschung
Tel: +49 228 447-199