Laut den „Weiteren Nebenbestimmungen und Hinweisen zum Zuwendungsbescheid“ sind alle Zuwendungsempfänger nach Erhalt Ihres Zuwendungsbescheides zur Veröffentlichung der Projektinformationen verpflichtet:
„Informationen zu den Verbundvorhaben (Ziele, Partner, Inhalte) sind nach der Bewilligung auf einer Projektwebsite zu veröffentlichen.“
Dies umfasst im Prinzip:
Für Verbundvorhaben sollen diese Aktivitäten koordiniert über den Verbundführer erfolgen, wie auf der folgenden Folien beschrieben.
Verbundführer | Verbundpartner | |
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Projektwebsite / Darstellung auf eigener Unternehmenswebsite* | Auf Projektwebsite oder eigener Unternehmenswebsite:
| Auf Projektwebsite oder eigener Unternehmenswebsite:
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Informationen an PT-LF (innerhalb von 6 Wochen ab Zuwendungsbescheid an kontakt-pt-lf@dlr.de |
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* Es ist nicht notwendig eine Website mit eigener Domain einzurichten. Eine Darstellung auf den Unternehmenswebsites reicht aus. Wird für das Vorhaben jedoch eine eigene Projektwebsite (gemeinsame Verbundwebsite) von allen Partnern gemeinsam erstellt, so ist es nicht notwendig, die Inhalte zusätzlich nochmals auf den Unternehmenswebsites zu veröffentlichen.